Investive Förderung

im Landkreis Hameln-Pyrmont

Achtung: Die nächste Antragsfrist ist der 30. April 2025.

Sollte eine beratende Durchsicht Ihres Antrages durch die Geschäftsführung gewünscht sein, reichen Sie Ihren Antrag bitte spätestens bis zum 11. April 2025 ein. Andernfalls ist diese nicht garantiert. Es wird nur über korrekt gestellte und vollständig eingereichte Anträge entschieden.

WAS?

Gefördert werden investive Maßnahmen von kleinen Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nicht antragsberechtigt. Die Mittel werden vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Unter diese investiven Maßnahmen fallen:

  • bauliche Maßnahmen einschließlich Erhaltungsmaßnahmen,
  • energetische Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Energiebilanz,
  • digitale Infrastruktur,
  • Veranstaltungstechnik,
  • Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität und
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität.

WO?

Die antragsstellende Kultureinrichtung muss ihren Sitz im Landkreis Hameln-Pyrmont haben.


WIE VIEL?

Die Förderung kann zwischen 1.000 und 25.000 € liegen, die Förderquote sollte maximal 75 % der geplanten Projektkosten umfassen.


WER ENTSCHEIDET?

Die vorliegenden Anträge werden nach den Fördervoraussetzungen investiver Förderung durch den LVHP auf Zulässigkeit geprüft und im Anschluss von den Mitgliedern des Verbandsvorstandes gemäß der Allgemeinen Förderkriterien des LVHP bewertet. Danach spricht sich der Verbandsvorstand im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel i. d. R. für eine Förderung der bestbewerteten Projekte aus.


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Fördervoraussetzungen investiver Förderung des LVHP
Stand: November 2024
Fördervoraussetzungen der Investiven För
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Allgemeine Förderkriterien des LVHP
Stand: August 2024
Allgemeine Förderkriterien des Landschaf
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WANN?

Antragsfrist sind i. d. R. jeweils der 30. April und 31. Oktober eines jeden Jahres. Die Entscheidung fällt jeweils ca. 4-7 Wochen nach diesen Terminen. Sie wird den Antragstellern mitgeteilt, sobald dem LVHP als Erstempfänger der Fördermittel der Förderbescheid für das Investitionsprogramm kleiner Kultureinrichtungen in Niedersachsen durch das MWK zugestellt worden ist. Im Anschluss wird mit den Antragstellern ein obligatorischer Fördervertrag geschlossen.


WIE BEANTRAGEN?

Alle Anträge werden per E-Mail oder postalisch an die Geschäftsstelle gerichtet. Wir beraten gerne auch schon während der Antragstellung. Erste Fragen können so ggf. bereits im Vorfeld geklärt werden.

 

Das Antragsformular für die investive Förderung ist nachfolgend zu finden, ebenso wie eine Vorlage für den Finanzierungsplan. Im Formular ist vermerkt, welche Dokumente im Zuge der Antragstellung darüberhinaus eingereicht werden müssen.


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Antragsformular – Investive Förderung des LVHP
Stand: August 2024
Antragsformular Investive Förderung – La
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Finanzplan (Vorlage) – Investive Förderung des LVHP (Dateiformat: XLSX)
Stand: August 2024
Finanzplan – Investive Förderung | Lands
Microsoft Excel Tabelle 7.5 KB
Download
Finanzplan (Vorlage) – Investive Förderung des LVHP (Dateiformat: NUMBERS)
Stand: August 2024
Finanzplan – Investive Förderung | Lands
Komprimiertes Archiv im ZIP Format 195.9 KB

Diese und weitere Downloads gibt es auch nochmal gebündelt in unserem Download-Bereich.